Mittwoch, März 19, 2003

 
Jetzt ist es amtlich – das Bundesverfassungsgericht stellt das Verfahren gegen die NPD ein.

Bundesverfassungsgericht stellt NPD-Verbotsverfahren ein
KARLSRUHE/BERLIN, 18. März. Das Bundesverfassungsgericht hat das NPD-Verbotsverfahren eingestellt. Eine Minderheit von drei Richtern des Zweiten Senats sieht in der Beobachtung der Parteiführung durch V-Leute ein Verfahrenshindernis. Vier Richter wollten das Verfahren fortführen. Sie konnten sich jedoch wegen einer Verfahrensvorschrift zum Parteiverbot nicht durchsetzen, nach der Entscheidungen zum Nachteil der Partei einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Senats bedürfen. Über die Verfassungsmäßigkeit der NPD wurde somit nicht entschieden.

Keine Überraschung, wohl eher eine weitere Bestätigung, daß die gegenwärtige Regierung im starken Maß von Wunschvorstellungen getrieben wird und die Realität gerne außer acht läßt. Wenn dies zusammenkommt mit überschaubarer Kompetenz auf den oberen Ebenen, dann .... passieren solche Mißgeschicke schon mal ... und immer wieder.

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